Informationen zu Ihrer elektronischen Patientenakte - ePA: bis zum 14.01.2025

Sehr geehrte Patienten,

die elektronische Patientenakte ist ein Speicherplatz für Ihre Gesundheitsdaten und steht jedem gesetzlich versicherten Patienten zur Verfügung. Die folgenden Informationen beziehen sich daher nur auf das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen. Der Speicherplatz wird von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angeboten und der Gesetzgeber hat dafür hohe Standards für Datenschutz und IT-Sicherheit festgelegt. Der Zugriff auf die Patientenakte wird immer von Ihnen, also dem Patienten, festgelegt und gesteuert.

Wenn Sie als Patient jederzeit Zugriff auf Ihre wichtigen Gesundheitsdokumente haben wollen, dann ist das eine praktische Lösung. Die gesetzlichen Krankenkassen haben dafür unterschiedliche Lösungen entwickelt, aus diesem Grund sollten Sie sich auf der Internetseite von Ihrer Krankenkasse informieren.

Ihre Vorbereitungen, damit Sie die elektronische Patientenakte nutzen können

Für die Nutzung der ePA müssen Sie folgende Voraussetzungen schaffen:

  1. Sie lassen die elektronische Patientenakte von Ihrer Krankenkasse freischalten
  2. PIN für Ihre elektronische Gesundheitskarte. Diese wird Ihnen nach einem Identifikationsprozess durch Ihre Krankenkasse bereitgestellt. Falls Sie diese noch nicht haben, fordern Sie diese bei Ihrer Krankenkasse an. Am besten in einer Filiale vor Ort, weil Sie sich sicher identifizieren lassen müssen.
  3. Alternativ zur PIN können Sie die elektronische Patientenakte auch mit Ihrem Smartphone administrieren, dafür müssen Sie die App von Ihrer Krankenkasse installieren und vor dem Arztbesuch freischalten.
Weitere Informationsquellen zu Ihrer elektronischen Patientenakte