ePA (elektronische Patientenakte) für alle: ab 15.01.2025
ePA für alle: Informationen für Patienten
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine neue, kostenlose Leistung für alle gesetzlich Versicherten. Die Pilotphase beginnt am 15. Januar 2025 in ausgewählten Testregionen und ist für vier Wochen geplant. Wenn der Test erfolgreich verläuft, wird die Einführung in Sachsen voraussichtlich am 15. Februar 2025 starten.
Detaillierte Informationen zu den Vorteilen der ePA sowie einen umfassenden FAQ-Bereich, in dem viele Ihrer Fragen bereits beantwortet werden, finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile
- Video der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die die Funktionsweise und die Vorteile für Sie als Patient: https://vimeo.com/1008326536
- Für die Nutzung der ePA benötigen Sie eine App Ihrer Krankenkasse. Weitere Informationen: https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-aktuell/epa-app
- Sollten Sie prinzipielle Fragen zur ePA haben ist Ihre Krankenkasse ihr direkter Ansprechpartner.
Wichtiger Hinweis zum Widerspruch!
Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch dazu führen kann, dass im Notfall nicht auf Ihre medizinischen Daten zugegriffen werden kann. In diesem Fall liegt es in Ihrer Verantwortung, die erforderlichen Informationen dem behandelnden Arzt bereitzustellen.
Die folgenden Widersprüche können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse oder der Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse einreichen. Mit Ausnahme von Punkt 1 können Sie alle anderen Einstellungen auch eigenständig in der ePA-App vornehmen:
- Widerspruch gegen die Bereitstellung der elektronischen Patientenakte (ePA)
- Widerspruch gegen das Einstellen von Abrechnungsdaten durch die Krankenkasse
- Widerspruch gegen die Nutzung Ihrer Daten für Forschungszwecke (Forschungsdatenspende)
- Widerspruch gegen die elektronische Medikationsliste
- Widerspruch gegen den Zugriff einer Praxis auf Ihre ePA
Als Ihr behandelnder Arzt bin ich verpflichtet, Sie darüber aufzuklären, dass Sie das Recht haben, der Speicherung bestimmter Daten in Ihrer ePA zuzustimmen. Ich kann folgende Daten in Ihrer ePA speichern, sofern Sie damit einverstanden sind:
- Laborbefunde
- Befunddaten aus bildgebender Diagnostik
- Befundberichte
- eArztbriefe
- Daten zum digital gestützten Medikationsprozess
Dabei speichere ich nur Daten, die im Rahmen Ihrer konkreten Behandlung durch mich erhoben und elektronisch verarbeitet wurden.
Zusätzlich haben Sie das Recht, die Speicherung folgender Daten in Ihrer ePA zu beantragen:
- Daten aus strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP)
- eAU-Bescheinigungen (Patienten-Kopie)
- Daten zu Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Elektronische Abschrift der geführten Behandlungsdokumentation
Zum Start der ePA stehen möglicherweise noch nicht alle Funktionen zur Verfügung. Ich werde diese Liste regelmäßig aktualisieren, um Sie über den aktuellen Stand zu informieren.